Bauleitplanung: Gemeinde Massenbachhausen

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Massenbachhausen
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In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Graswiesen, 1. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Graswiesen, 1. Änderung“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Massenbachhausen hat am 22. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

 

„Graswiesen, 1. Änderung“

 

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.11.2023/05.09.2024, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans steht Ihnen hier zur Verfügung.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Graswiesen, 1. Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Massenbachhausen, Heilbronner Straße 54, 74252 Massenbachhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Weitere Hinweise:

 

1.         Unbeachtlich werden gem. § 215 Absatz 1 BauGB:

 
  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  1. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
 

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend für die in § 214 Absatz 2 a Nummer 3 und 4 genannten beachtlichen Mängel.

 

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

2.   Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

 

2.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Massenbachhausen, 29.11.2024

gez. Udo Neuweiler

1. Bürgermeister-Stellvertreter

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Graswiesen, 1. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Graswiesen, 1. Änderung“

Erneute Veröffentlichung im Internet bzw. erneute öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Massenbachhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. §§ 3 (2) und 4a (3) BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Dabei wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden dürfen (vgl. § 4a (3) BauGB). Die Änderungen in den schriftlichen Bestandteilen des Entwurfs sind in blauer Schrift kenntlich gemacht. Neuer Bestandteil der Unterlagen ist eine Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Reptilien (vgl. Anlage 1b der Begründung).

Maßgeblich ist der vom Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach, gefertigte Entwurf vom 03.11.2023/05.09.2024, dessen zeichnerischer Teil untenstehend eingesehen werden kann.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit

 

vom 07.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024

 

an dieser Stelle und auch unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html

 

erneut veröffentlicht.

 

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind: Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen (Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfung (Reptilien) und Auswirkungsanalyse Einzelhandel).

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen (geänderte Teile der Planung in blauer Schrift) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an posteingang@massenbachhausen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde Massenbachhausen, Heilbronner Straße 54, 74252 Massenbachhausen gesendet werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Massenbachhausen, Heilbronner Straße 54, 74252 Massenbachhausen, wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 10 – 12 Uhr sowie Di. von 16 – 18 Uhr, im EG, Zimmer 2) eingesehen werden können.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Massenbachhausen, den 27.09.2024

gez.

Nico Morast

Bürgermeister

 

- Artenschutzrechtliche Prüfung

- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

- Zeichnerischer Teil

- Textteil

- Begründung mit Nachtrag

- Auswirkungsanalyse