Dienstleistungen: Gemeinde Massenbachhausen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm

Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises und wirkt durch allgemeine Informationen, gezielte Beratung sowie Gebührenanreize darauf hin, dass Abfälle vermieden werden.

Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z. B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott sowie die Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb betreibt im Landkreis

  • 2 Entsorgungszentren (bei Eberstadt und Schwaigern-Stetten)
  • 6 Erddeponien
  • 51 Recyclinghöfe
  • 40 Häckselplätze
  • rund 260 Altkleidercontainer
  • über 420 Containerstandplätze für Papier und Glas

Zur Sortierung und Verwertung von Bauschutt und anderen Wertstoffen arbeitet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch mit Privatfirmen zusammen.

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm

Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

Sonstiges

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat einen Wegweiser erstellt, der umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Heilbronn aufzeigt, häufige Fragen beantwortet und viele weitere Hinweise enthält.

Zuständigkeit

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Hausmüll entsorgen

Bioabfall entsorgen

Sperrmüll entsorgen

Wertstoffe entsorgen

Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen