Lebenslagen: Gemeinde Massenbachhausen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Ratsinformationssystem
Unser Ratsinformationssystem ratsinformationssystem.massenbachhausen.de nutzt die Open-Source-Software Matomo zur statistischen Auswertung von Besucherzugriffen.
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Die Verwendung von Matomo erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Dienste und ihre Inhalte zu verbessern.
Dadurch erfahren wir, wie die Dienste genutzt werden und können so unser Angebot stetig optimieren.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Statistische Auswertung von Besucherzugriffen.

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Durch die Anonymisierung der IP-Adresse um sechs Stellen tragen wir dem Interesse des Webseitenbesuchers am Schutz personenbezogener Daten Rechnung.

Die Daten werden nicht dazu genutzt, den Nutzer der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Durch Matomo werden keine Cookies erzeugt.

Datenempfänger
   

Die Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Massenbachhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Massenbachhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Massenbachhausen
Facebook

Steuerklassen

 

Die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch Ihren Arbeitgeber ist abhängig von Ihrem Familienstand. Die verschiedenen Familienstände sind in sechs Steuerklassen zusammengefasst:

Steuerklasse 1 gilt für

  • ledige und geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach der Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau im Ausland wohnt,
  • für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau von Ihnen dauernd getrennt lebt,
  • verwitwete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau vor dem 1. Januar 2023 verstorben ist,
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die beschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Steuerklasse 2 gilt für in Steuerklasse 1 einzugruppierenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist.

Steuerklasse 3 gilt

  • auf Antrag für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn
    • beide Personen in Deutschland wohnen,
    • nicht dauernd getrennt leben und
    • eine Person keinen Arbeitslohn bezieht oder Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse 5 eingereiht wird,
  • für verwitwete Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau im Vorjahr verstorben ist.

Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn erhalten.

Steuerklasse 5 tritt für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn die andere Person auf Antrag beider in die Steuerklasse 3 eingruppiert wird.

Diese Regelungen gelten identisch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten. Für das erste Arbeitsverhältnis gilt die familiengerechte Steuerklasse, für das zweite und die weiteren Arbeitsverhältnisse Steuerklasse 6.

Steuerklassenwahl, wenn beide Eheleute oder Lebenspartner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind

Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Sie errechnet sich auf Grundlage nur Ihres eigenen Arbeitslohns. Der Arbeitslohn Ihres Ehemanns oder Ihrer Ehefrau wird dabei nicht berücksichtigt.

Nach Ablauf des Jahres werden beide Arbeitslöhne in der Einkommensteuerveranlagung zusammengerechnet.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer wird oft im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Um der richtigen Steuerschuld am Ende des Jahres möglichst nahe zu kommen, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Wahl:

  • Die Steuerklassenkombination 4/4 geht davon aus, dass Sie beide etwa gleich viel verdienen. Bei der Eheschließung bekommen Sie beide im elektronischen Verfahren ELStAM automatisch die Steuerklasse 4 zugeteilt.
  • Bei der Steuerklassenkombination 3/5 entspricht die Summe der Lohnsteuerabzugsbeträge für Sie beide in etwa der gemeinsamen Einkommensteuer am Jahresende, wenn eine Person mit Steuerklasse 3 60 Prozent und die andere Person mit Steuerklasse 5 40 Prozent
    des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Der Steuerabzug in der Steuerklasse 5 ist höher als bei den Steuerklassen 3 und 4. Der für das Existenzminimum zustehende Grundfreibetrag wird bei dieser Steuerklassenkombination nicht in der Steuerklasse 5, dafür aber in doppelter Höhe bei der Steuerklasse 3 berücksichtigt. Entspricht das Verhältnis Ihrer Arbeitslöhne nicht dem Verhältnis 60:40, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Sie müssen daher bei der Steuerklassenkombination 3/5 am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben.
  • Durch die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor erreichen Sie, dass für jede Person durch Anwendung der Steuerklasse 4 der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator. Die einzubehaltende Lohnsteuer reduziert sich durch ihn wie die Einkommensteuer durch das Splittingverfahren.

Beispiel für die Steuerklassenkombinationen 4/4 mit und ohne Faktor für das Jahr 2023

( Die steuerlichen Werte für die Steuerklassenkombination 4/4 mit und ohne Faktor für das Jahr 2024 werden erst im Februar/März 2024 bekanntgegeben )

Der voraussichtliche Arbeitslohn der Ehegatten A und B beträgt

  • 36.000 Euro (A) und
  • 20.400 Euro (B).

Bei Steuerklasse 4/4 ohne Faktor beträgt die Lohnsteuer

  • für A 4.128 Euro und
  • für B 810,96 Euro.

Die Summe beträgt 4.938,96 Euro.
Die Einkommensteuer am Jahresende für das gemeinsame Arbeitseinkommen beträgt nach dem Splittingverfahren 4.780 Euro.

Bei Steuerklasse 4/4 mit Faktor ergibt sich folgende Lohnsteuer:

Der Faktor beträgt 4.780 Euro (voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren) : 4.938,96 (Summe der Lohnsteuer im Abzugsverfahren bei Steuerklasse IV/IV) = 0,967

So ergeben sich

  • für A 4.128 Euro x 0,967 = 3.991 Euro und
  • für B 810,96 Euro x 0,967 = 784 Euro.

Die Summe der Lohnsteuer nach dem Faktorverfahren beträgt 4.775 Euro und entspricht damit fast der für das gemeinsame Arbeitseinkommen am Jahresende voraussichtlich festzusetzenden Einkommensteuer von 4.780 Euro.

Zum Vergleich Steuerklassenkombination 3/5

Die Lohnsteuer beträgt

  • für A bei Steuerklasse 3 1.057 Euro und
  • für B bei Steuerklasse 5 2.944Euro.

Die Summe der Lohnsteuer beträgt 4.001 Euro.
Die Einkommensteuer beträgt am Jahresende für das gesamte Arbeitseinkommen 4.780 Euro (wie oben; Splittingverfahren).

Wegen der großen Differenz zwischen der Summe der Lohnsteuer und der voraussichtlichen Einkommensteuer müssen Sie zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben und 779 Euro nachzahlen. Das Finanzamt kann zudem Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Sofern Sie oder Ihr Ehegatte keine anderen Einkünfte als Arbeitslohn haben beziehungsweise hat, können Sie diese Auswirkungen durch die Wahl des Faktorverfahrens vermeiden.

Diese Berechnungen gelten identisch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

 

Freigabevermerk

 

23.01.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg