Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
icon.crdate22.01.2024
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Ihr Passamt informiert
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.Januar 2024
Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum Ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.01.2024 sind für alle Kinder jeglichen Alters Reisepässe bzw.
Personalausweise auszustellen. Die Gültigkeitsdauer für Kinder unter 12 Jahren wird nicht angepasst bzw. gesondert gesetzlich geregelt, sodass deren Gültigkeit regelmäßig auch max. 6 Jahre beträgt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Dokumente in der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden und eine Lieferzeit von ca. 6 Wochen eingeplant werden muss.
Sollte das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet sein, so wird empfohlen, ein neues Dokument zu beantragen.
Für die Bearbeitung des Antrages benötigen wir ein aktuelles biometrisches Passbild, die von den Eltern unterschriebene Zustimmungserklärung, sowie die Vorlage der Geburtsurkunde oder des seitherigen Kinderreisepasses.
Die Gebühren wurden zum 01.01.2024 angepasst und betragen:
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) 22,80 €
Personalausweis (Antragsteller über 24 Jahre) 37,00 €
Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre) 37,50 €
Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre) 70,00 €
Die Gültigkeitsdauer der Dokumente ist für Antragsteller unter 24 Jahre auf 6 Jahre beschränkt, für Antragsteller über 24 Jahre sind die Dokumente 10 Jahre gültig.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Passamt , Zimmer 001 oder unter Telefon 9712-11.